EH – EnergieTeam Hessen
Ihre Fragen
Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Energie und Anbieterwechsel
Fragen und Antworten – Das sollten Sie wissen!
Kann jeder den Strom/Gasanbieter wechseln?
Jeder, der einen eigenen Stromzähler/Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Stromversorger/Gasversorger hat, kann den Strom- Gasanbieter wechseln. Mieter einer Wohnung, deren Strom- Gaskosten vom Vermieter über die Miete abgerechnet werden, können den Strom- Gasversorger nicht selbst wechseln.
Was ist der Unterschied zwischen Energieversorger und Netzbetreiber?
Netzbetreiber unterhalten eigene Stromnetze. Sie erhalten ihre Vergütung für die Bereitstellung dieser Stromnetze und sind die Schnittstelle zwischen Kraftwerk und Verbraucher. Ein Energieversorger hingegen vereinbart mit dem Netzbetreiber die Nutzung seines Stromnetzes gegen ein Netznutzungsentgelt.
Ändert sich die Qualität des Stroms/Gas durch einen Anbieterwechsel?
Die Qualität des Stroms/Gas ist immer gleich. Völlig unabhängig davon, von welchem Anbieter Strom bezogen wird. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung (zum Beispiel bei Ökostrom).
Was ist Ökostrom?
Ökostrom ist aus natürlichen Ressourcen gewonnener Strom. Der Strom von Verbrauchern, die sich für einen Ökostrom-Tarif entscheiden, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt.
Ist die lückenlose Stromversorgung trotz Anbieterwechsel gewährleistet?
Bei einem Anbieterwechsel entstehen keinerlei Versorgungslücken. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung des regionalen Grundversorgers, Verbraucher zu jeder Zeit mit Strom zu versorgen. Diese greift auch bei Anbieterwechsel, bei Umzug oder bei Insolvenz eines Stromanbieters.
Wer ist für die Wartung und die Ablesung des Zählers zuständig?
Der Einbau, Betrieb sowie die Wartung des Stromzählers gehören in der Regel zu den Aufgaben des Netzbetreibers. Wie die Ablesung des Zählers erfolgt, legt der Stromanbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Er kann den Zähler selbst ablesen, ihn durch den Netzbetreiber oder einen Dritten ablesen lassen oder auch mit dem Kunden eine Selbstablesung vereinbaren.
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis (AP) ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde in Cent je Kilowattstunde. Er beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben.
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis (GP) bezeichnet den fixen Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch monatlich anfällt. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.
Sie haben noch weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen?
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